1983 kamen die Grünen erstmals in den Bundestag und brachten dort den "Entwurf eines Gesetzes über die sofortige Stillegung von Atomanlagen" ein, der aber von keiner der anderen Bundestagsparteien unterstützt wurde. Die Beteiligung der Grünen an Landesregierungen in Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein führte allerdings zu keinen Beschränkungen beim Betrieb von AKWs.
1998 wurde die CDU/FDP-Bundesregierung durch die rot-grüne Regierungskoalition abgelöst. In der Koalitionsvereinbarung einigten sich SPD und Grüne auf einen Ausstieg aus der Atomenergie. Der nach Gesprächen mit der Energiewirtschaft erzielte "Atomkonsens" (2001) wurde diesem Ziel nicht gerecht. Im Gegenteil: Die Vereinbarung mit der Stromwirtschaft übertraf die schlimmsten Befürchtungen der Anti-AKW-Bewegung. Im Kern sichere der Vertrag den "Bestandschutz der Atomreaktoren." (BI Lüchow-Dannenberg)
Wo Atomanlagen auf Widerstand gestoßen sind, zahlten Betreiber und Regierungen großzügige "Akzeptanzgel-der" an die betroffenen Gemeinden, womit es zumeist gelang, die Zustimmung von CDU und SPD zu erreichen. (Foto: umbruch bildarchiv)