"Atomkonsens" (1)

Garantierte Strommengen für AKWs

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Im Jahr 2000 vereinbarte die Bundesregierung mit den deutschen Energiekonzernen Rahmenbedingungen für die restliche Laufzeit der vorhandenen AKW, häufig als "Atomkonsens" bezeichnet; das Atomgesetz wurde dann entsprechend geändert. Während die Bundesregierung diese Vereinbarung als Ausstieg darstellt, sieht die Atomwirtschaft die Regelung als Bestandsgarantie.
Neue Atomanlagen "zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" und "zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe" werden nicht genehmigt. Reaktoren zu Forschungszwecken, Urananreicherungsanlagen, u.a. Atomanlagen sollen genehmigt werden.
Es können somit nur die Atomanlagen nicht genehmigt werden, die auf absehbare Zeit niemand beantragen würde. Dagegen laufen aktuell sowohl Planungen für neue "Forschungs"- Reaktoren als auch für die Verdoppelung der Produktion von Brennstäben.
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